Fiat Ducato
CAM-EDucato03
ahrzeugspezifische Rückfahrkamera passend für FIAT Ducato bzw. dem baugleichen CITROEN Jumper, PEUGEOT Boxer. Mit CMD-III Sensor, IR LEDs und einschaltbaren Hilfslinien.
Zum Austausch des werkseitigen Bremslichtglases. Sichtwinkel horizontal 170°.
RFK NTSC CMD-III,170°,Bremslicht+Kamera Ducato,Jumper,Boxer
Fahrzeugspezifische Rückfahrkamera mit integrierter Infrarotbeleuchtung für ausreichende Beleuchtung bei Dunkelheit. CAM-EDucato03 wird gegen das werksseitige Bremslichtglas ausgetauscht.
Passend für: Citroen Jumper Fiat Ducat Peugeot Boxer
Produktfeatures:
- Besonderheit integrierte Infrarotbeleuchtung
- Sensor-Typ Super CMOS
- Bildsystem NTSC farbe
- Auflösung (Pixel) HxV 648x488
- 0.1 Lux und 0 Lux mit Infrarotbeleuchtung
- TV-Lines 580
- Führungslinien optional
- Winkel V+D 120°+170°
- Gespiegelt
- IP 68
- Versorgungsspannung 9-16V / max. 150mA
- Arbeitstemperaturbereich -30°C bis +70°C
- Gewicht 450g
- Abmessung Kamera BxHxT 26,5x10,5x55cm
- Abmessung Einbauöffnung BxT 25-22x32cm
- Abstand der Befestigungsschrauben: 22cm (Bohrlöcher Mitte Schraube - Mitte Schraube)
- - E Zulassung E9-10R-05.1652
- CE Zulassung EN 55022: 2010; EN 61000-3-2:2006+A1:2009+A2:2009; EN61000-3-3:2008; EN 55024:2010
- FCC Zulassung ANSI C63.4-2003
Fahrzeuge neuerem Datums verwenden zur Stromversorgung der Fahrzeugaußenbeleuchtung (Rücklicht, Bremslicht etc) eine getaktete (pulsierende) Spannung, welche für Bildsensoren / Videoelektronik ungeeignet ist und Funktions- oder Bildstörungen zur Folge hat.
Bitte schliessen Sie deshalb das Anschlusskabel zur Aktivierung der Rückfahrkamera nicht direkt an das Rückfahrlicht an sondern verwenden Sie unseren Signalfilter. Einen geeigneten Signalfilter finden Sie unter Zubehör.
Möchten Sie das Bild der Rückfahrkamera ganz bequem auf Ihrem vorhandenen Monitor Ihres Werksnavigationssystem wiedergeben, so benötigen Sie zusätzlich ein Rückfahrkamera-Interface.
RECHTLICHER HINWEIS
Nicht erlaubt im Geltungsbereich der StVZO und ECE. Die Inbetriebnahme dieser Artikel ist nicht zulässig im Bereich der StVZO. Abgebildete und aufgeführte Artikel dienen nur zu Showzwecken und für den Motorsport!
Eine Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern, ist eintragungspflichtig und müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden. Fragen Sie vor dem Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist. Die Rücknahme einer gebrauchten Kamera zur Gutschrift ist ausgeschlossen.